Soundbeispiel Klangmarke:
Macht man sich bewusst, welche tiefgehenden Emotionen durch Klänge, Akkordfolgen und Melodien in uns Menschen geweckt werden können, erstaunt es zunächst, dass die Bedeutung von Soundlogos als effektive Marketingmaßnahme immer noch stark unterschätzt wird.
Die Bedeutung von Sound Branding für Ihr Unternehmen
Oft besteht die Markenidentität eines Unternehmens lediglich aus einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke. Diese beiden klassischen Markenformen stellen auch die notwendige Basis für eine starke Markenidentität dar, sind aber lediglich über den optischen Sinneskanal wahrnehmbar. Eine Hörmarke bedient dagegen die emotional äußerst empfängliche akustische Wahrnehmung.
Mit den heutigen Möglichkeiten im Internet stellt die technische Umsetzung und Einbindung von Sound auf Internetseiten, Imagevideos oder Podcasts keine mehr Schwierigkeit dar. Es bleibt einzig dem Feingefühl des jeweiligen Unternehmers zu entscheiden, in welchen konkreten Medien ein Soundlogo sinnvoll eingesetzt werden soll, um ihre Funktion zu erfüllen und nicht etwa als unangenehm von der Zielgruppe empfunden zu werden. Die Positionierung eines Soundlogos als Startsound eines Internetauftritts ist beispielsweise aufgrund meist vernachlässigter Lautstärkeeinstellungen beim Internetnutzer wohl eher nicht zu empfehlen. Dennoch bieten Imagefilme, Videotutorials, Ratgebervideos oder Audio-Podcasts auf der Unternehmensseite selbst oder anderen Internetplattformen, eine hervorragende Möglichkeit Soundlogos wirkungsvoll zu platzieren.
Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Marktsättigung rein optisch wahrnehmbarer Marken, gewinnt die Hörmarke für Unternehmen immer mehr an Bedeutung, um die Markenidentität zu steigern, ihren Wiedererkennungswert zu erhöhen und infolgedessen im Kommunikationswettbewerb sich gegenüber seinen Mitbewerbern abzugrenzen.
Die Eintragung der Hörmarke
Grundsätzlich folgt die Eintragung der Hörmarke denselben Regeln, wie sie für jede andere Marke auch gelten. Ebenso wie beispielsweise bei Wortmarken ist Voraussetzung, dass das Kennzeichen in der Lage ist, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Die Anforderungen in Bezug auf die grafische Darstellung bei der Anmeldung einer internationalen Marke sind nicht eindeutig genannt. So ist das Erfordernis der grafischen Darstellung erfüllt, wenn „z.B. musikalische Notenschriften“ eingereicht werden. Zu beachten ist jedoch, dass die WIPO keine elektronischen Sound-Dateien zulässt (Punkt 2.1.3.2 der Prüfungsrichtlinien, Teil M, Internationale Marken).
Damit dürfte der Schutzumfang bei einer eingetragenen internationalen Hörmarke am weitesten gehen, da mangels klanglicher Wiedergabe über eine etwaige Verwechslungsgefahr in Bezug auf das Klangbild zweier ansonsten identischer grafischer Darstellungen nur gemutmaßt werden kann.