Erste Kontaktgespräche zwecks Feststellung, ob in Ihrem Fall eine eingehende Beratung und Vertretung überhaupt sinnvoll oder erforderlich ist, sind grundsätzlich kostenlos. Im Verlauf dieses Gespräches werden Sie über die Kosten einer Inanspruchnahme informiert.

Die Dauer des ersten Kontaktgesprächs ist auf 10 Minuten begrenzt.

Selbstverständlich wird jede weitere Gebühren auslösende Tätigkeit mit Ihnen vorher abgesprochen.