Minimieren Sie das Risiko einer Markenverletzung

Die Markenrecherche dient dem Zweck, bereits im Markenregister eingetragene Marken unter Berücksichtigung des eigenen Kennzeichens ausfindig zu machen, um anhand einer auf Grundlage der Rechercheergebnisse erfolgten Auswertung das Risiko abschätzen zu können, durch Verwendung des eigenen Kennzeichens Markenrechte Dritter zu verletzen.

Darf ich mein Kennzeichen verwenden?

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine eingetragene Marke bereits durch die Verwendung eines Begriffs, mit dem Sie Ihre Produkte kennzeichnen, verletzen, auch wenn sich der Begriff von der eingetragenen Marke unterscheidet, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen aber identisch sind. Daher kann eine Markenrecherche auch dann empfehlenswert sein, wenn Sie gar keine Marke anmelden, sondern lediglich sichergehen möchten, Ihr gewähltes Kennzeichen benutzen zu können, ohne dem Risiko ausgesetzt zu sein, von einem Dritten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Die Markenrecherche bildet daher eine fundierte Grundlage zur nachhaltigen und sicheren Verwendung Ihres Kennzeichens.

Das Markenamt prüft keine Markenverletzung

Auch im Rahmen einer Markenanmeldung prüft das zuständige Markenamt nicht, ob Sie mit Ihrem zur Anmeldung gebrachten Kennzeichen bereits bestehende Marken verletzen, so dass eine Markenrecherche bezüglich identisch und relevant ähnlicher Marken grundsätzlich zu empfehlen ist.

Selbstverständlich können und sollten Sie sich selbstständig einen ersten Überblick über die Verwendung des Kennzeichens verschaffen, indem Sie beispielsweise den gewünschten Begriff bei Google eingeben. Allerdings kann diese Recherche eine vollständige und notwendige Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche nicht ersetzen. Denn maßgeblich sind die im Marken- und Handelsregister eingetragenen Marken und Unternehmenskennzeichen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass nicht nur identische Begriffe, sondern auch diejenigen Begriffe geschützt sind, die mit Ihrem Begriff zum verwechseln ähnlich sind. Eine relevante Ähnlichkeit wird dabei stets unter Berücksichtigung Ihres Kennzeichens einerseits und der von Ihnen beanspruchten Waren und Dienstleistung andererseits beurteilt. Dabei kommt es oft zu einer unerwartet hohen Trefferquote.

Beispiel:

Sie möchten den Begriff „BlaBlub“ für die Ware Kaugummi eintragen lassen. Eine Suche bei Google ergab, dass ein Kaugummi bisher noch nicht mit dem Begriff „BlaBlub“ gekennzeichnet ist.

Die Ähnlichkeitsrecherche ergab, dass bereits die Marke „BlaBlup“ für Süßwaren und Zahnpflegemittel eingetragen wurde. Da die beiden für den Begriff „BlaBlup“ beanspruchten Waren auch Kaugummis umfassen, liegt Warenidentität vor. Die sich gegenüberstehenden Bezeichnungen „BlaBlub“ und BlaBlup“ kommen sich aber in klanglicher Hinsicht in verwechslungsrelevanter Weise zu nahe, weil sie bei gleichem Sprechrythmus und gleicher Betonung in der Silbenanzahl, der Vokalfolge sowie der Anfangssilbe „Bla“ übereinstimmen. Die an letzter Stelle sich gegenüberstehenden Konsonanten „b“ und „p“ sind klanglich ähnlich und stellen daher keinen relevanten Abstand her. Eine Verwechslungsgefahr wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen.

Überwacht der entsprechende Markeninhaber seine Marke, wird gegen Ihre Anmeldung Widerspruch eingelegt werden. Zusätzlich kann der Markeninhaber Sie parallel abmahnen und seine ihm zustehenden Unterlassungs- Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Aber auch, wenn der Markeninhaber mangels Überwachung seiner Marke Ihre Markenanmeldung nicht bemerkt, besteht für diesen die Möglichkeit auch einige Jahre später gegen Ihre Marke und die Verwendung des Begriffs „BlaBlub“ für Kaugummis vorzugehen. Ärgerlich, wenn das Produkt anfängt bekannt zu werden und bereits hohe Investitionen getätigt worden sind.


Markenrecherche und die Auswertung der Ergebnisse

Der seit 1991 auf dem Gebiet der Markenrecherche und Markenüberwachung tätige Dienstleister infobroker.de führt eine eine umfassende Markenrecherche nach identischen und ähnlichen Marken und Firmen durch. Relevante Treffer werden im Anschluss unter rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere einer möglichen Verwechslungsgefahr, von einem Anwalt für Markenrecht ausgewertet und in einer Risikoanalyse zusammengefasst. Diese beinhaltet auch einen Vorschlag zur möglichen weiteren Vorgehensweise hinsichtlich einer Markenanmeldung.

Markenrecherche
Markenrecherche und Risikoanalyse

Haben Sie vor, eine Marke anzumelden und möchten vorab eine Markenrecherche durchführen und diese Auswerten lassen, um das Risiko einer Markenverletzung abschätzen zu können?

Nutzen Sie den kostenlosen Erstkontakt, um Ihr markenrechtliches Anliegen zu schildern.

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Über Rechtsanwalt Klenke

Ralph Klenke

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Ralph Klenke ist Rechtsanwalt in Hannover und Gründer des Musiklabels Envloop Records. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Urheber- und Medienrecht.


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In Markenrecht von Ralph KlenkeZuletzt geändert am 5. Juli 2020