Änderungen im Markenrecht Januar 2019

Die Anpassung des deutschen Markenrechts durch die Markenrechtsreform vom 14.01.2019

Im Rahmen der Harmonisierung des deutschen und europäischen Markenrechts ist durch Inkrafttreten des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG) das deutsche Markenrecht an die EU-Markenrechtsrichtlinie (2015/2436) weiter angepasst worden. Die Änderungen dürften in einigen Bereichen weitreichende Auswirkungen haben. Zwei Änderungen werden nachfolgend besonders hervorgehoben, nämlich einerseits die Möglichkeiten von Markeninhaber sich gegen Markeneintragungen zu wehren, obgleich die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist und andererseits die Möglichkeit zur innovativen Neuanmeldungen von Medienmarken. Das Nichtigkeitsverfahren von bestehenden weiterlesen...