Anwalt für Wettbewerbsrecht
Schutzzweck des Wettbewerbsrechts In Abgrenzung zum Kartellrecht bildet das klassische Wettbewerbsrecht im Sinne des Lauterkeitsrechts nach den Vorschriften des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den wesentlichen Beratungsschwerpunkt der Kanzlei Klenke. Einerseits soll der Mitbewerber vor unlauteren Beschränkungen seiner wirtschaftlichen Entfaltung geschützt werden, andererseits dient das Wettbewerbsrecht aber auch dem Schutz der Verbraucher. Der Verbraucher selbst kann zwar aus dem UWG keine Ansprüche herleiten, jedoch spielt das Verbraucherleitbild beim Maßstab weiterlesen...