Vor etwa einem Jahr erregte das in den USA ansässige Unternehmen Spritz Technology, Inc. mit einem „Spead Reader“ – Tool für Aufsehen. Dabei handelt es sich um einen Bookmark-Link, mit dessen Hilfe alle Wörter eines Artikels auf einer Internetseite in einer variabel konfigurierbaren Geschwindigkeit nacheinander angezeigt werden können. Laut Spritz steht die Veröffentlichung eines entsprechenden WordPress-Plugins zur Einbindung der Speed-Reader-Funktion kurz bevor. Ob das Plugin am Desktop-Rechner einen echten Mehrwert bietet, muss jeder für sich selbst beurteilen. Die wahre Stärke des Plugins dürfte im mobilen Bereich liegen.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Momentan kann der Bookmark Link einfach in die Browser Favoritenleiste gezogen werden und bei klick jeder beliebige Text „gespritzt“ werden. Dabei öffnet sich ein neues Fenster, in dem alle Wörter des Inhaltes der Internetseite nacheinander angezeigt werden. Ein Blick in den Quelltext des Frames verrät, dass mit Aufruf der Funktion auch das Google Analytics Skript geladen wird – allerdings ohne die Funktion „ga(‘set’, ‘anonymizeIp’, true);“. Insofern dürfte die IP des Internetbenutzers komplett ausgelesen werden, so dass der Internet-Service-Provider anhand der IP-Adresse bestimmt werden kann.

Der Datenschutzerklärung der Spritz Technology, Inc. nach erfährt Spritz, wann welche IP-Adresse welchen Inhalt über den Spritz-Button aufgerufen hat. Zudem werden Uhrzeit, Datum, MAC-Adresse, Computer-Typ, Bildschirmauflösung, Betriebssystem, Hardware-Hersteller und Modell, Sprache des Systems und der verwendete Internetbrowser übermittelt.

Das ist im Prinzip alles nichts Neues, so dass auch die Information

  • „we may use cookies or other files to track your use of other websites“ unter „Other Informations“, Punkt „Using cookies “  und
  • „we may collect the physical location of your device by, for example, using satellite, cell phone tower or WiFi signals“ unter „Other Informations“, Punkt „Physical Location“

der Datenschutzerklärung dem aufgeklärten Internetbenutzer nicht weiter schocken wird.

Wer den Spritz Link direkt auf seine Seite einbindet oder vor hat, das kommende WordPress-Plugin auf seiner Internetseite zu verwenden und seinen Besuchern die Möglichkeit bieten möchte, den Service direkt abzurufen, wird die rechtskonforme Einbindung des Links bzw. des Plugins auf seiner Internetseite an § 15 Abs. 1 TMG messen lassen müssen. Insofern kommt es darauf an, ob die Verwendung des Spritz-Links für die Nutzung der Internetseite erforderlich ist. Zur vergleichbaren Problematik bezüglich der Facebook Like-Buttons finden Sie weitere Informationen in einem lesenswerten Beitrag des Kollegen Thomas Schwenke.

Unabhängig davon, dass sich die gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit zunächst auf den Facebook Like Button richten dürfte, ist der Seitenbetreiber nach § 13 Abs.1 TMG verpflichtet in seiner eigenen Datenschutzerklärung die Besucher seiner Internetseite darüber aufzuklären, was passiert, wenn er auf den entsprechenden „Spritz-Button“ klickt.

Drei Schritte für Blogger und Webseitenbetreiber zur Verwendung des Spritz-Buttons

  1. Spritz-Button per Bookmark Link oder WordPress Plugin in den eigenen Blog einbauen (Rechte Maustaste auf den Spritz Button und als Link im Text-Widget einfügen).
  2. Die eigene Datenschutzerklärung mit dem unten stehenden Beispiel ergänzen und ggf. anpassen.
  3. Rechtsprechung bezüglich der Facebook Like Buttons im Auge behalten und ggf. reagieren.

Formulierungsbeispiel Datenschutzerklärung für „Spritz-Button“

Die nachfolgende Formulierung versteht sich nicht als Muster, sondern dient als Anregung und bietet daher keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Grundsätzlich müssen Datenschutzhinweise für die jeweilige Internetseite individuell erstellt werden. Da ein WordPress-Plugin bisher nicht veröffentlicht wurde, bezieht sich die Erklärung zunächst nur auf die Einbettung des Bookmark-Links auf die Internetseite.

Sie dürfen die Formulierung frei verwenden und bearbeiten – auch ohne Backlink.

Speed Reader „Spritz“

Diese Internetseite verwendet den unter http://sdk.spritzinc.com/js/1.2/bookmarklet/index.html abrufbaren Speed Reader Button der Firma Spritz Technology, Inc., 1348 E 3300 S Suite 101, Salt Lake City, Utah 84106 („Spritz“). Mit Hilfe des Buttons können Sie alle Wörter des entsprechenden Artikels in einer variabel konfigurierbaren Geschwindigkeit nacheinander angezeigt bekommen. Den Button erkennen Sie an dem weißen Link-Text „Spritzlet“ auf türkisen Hintergrund.

Wenn Sie eine Webseite unter dieser Domain aufrufen, werden noch keine Daten des Nutzers an Spritz übermittelt. Wenn Sie den „Spritz-Button” benutzen, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Spritz auf. Der Inhalt des Plugins wird direkt an Ihren Browser übermittelt und anschließend zusammen mit dem  in einem neuen Fenster (Pop-Up) dargestellt. Da der Inhalt des Plugins wird von Spritz zur Verfügung gestellt wird, hat der Anbieter keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Spritz mit Hilfe des Plugins erhebt und informiert die Benutzer dieser Seite daher entsprechend seinem Kenntnisstand:

Nachdem der Besucher dieser Internetseite auf den „Spritz-Button“ geklickt hat, erfährt Spritz, wann seine IP-Adresse welchen Inhalt über den „Spritz-Button“ aufgerufen hat. Darüber hinaus werden Uhrzeit, Datum, MAC-Adresse, Computer-Typ, Bildschirmauflösung, Betriebssystem, Hardware-Hersteller und Modell, Sprache des Systems und der verwendete Internetbrowser an Spritz übermittelt.

Nähere Informationen zum Datenschutz , wie Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Spritz, entnehmen Sie bitte den den entsprechenden Datenschutzbestimmungen von Spritz.

Neben dem „Spritz-Button“ gibt es noch weitere, ebenfalls auf der Technologie von Spritz entwickelte Tools, wie beispielsweise Squirt. Dieses Tool verwendet “Keen IO Analytics“, so dass bei der direkten Einbindung des Bookmark-Links ebenfalls eine entsprechender Hinweis in der Datenschutzerklärung erfolgen sollte.

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Ralph Klenke ist Rechtsanwalt in Hannover und Gründer des Musiklabels Envloop Records. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Urheber- und Medienrecht.


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In Medienrecht von Ralph KlenkeZuletzt geändert am 27. März 2019